Der Countdown läuft!!!
Diese Woche gibt es noch mal kräftig Prozente!!!
50% auf lagernde Neoprenanzüge*
30% auf lagernde Jackets*
20% auf ABC und Kleinteile*

 

*nicht für Neubestellungen, reduzierte Ware, Werkstattleistungen, Reparaturen, Revisionen, TÜV oder Serviceleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ausrüstungsverleih

Astrid Schiemann Tauchsport, Inh. Astrid Schiemann,
Bischf- Ulrich- Strasse 42, 88471 Laupheim- Obersulmetingen, Tel. 07392/ 1689870
info@as-tauchsport.de

1. Vermieter der Leihausrüstung ist Astrid Schiemann Tauchsport, Bischof- Ulrich- Str. 42, 88471 Laupheim, im Folgenden „Vermieter“ genannt.   

2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.

3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.

4. Atemregler, Pressluftflaschen und Tauchcomputer können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung und eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurück gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen. 

6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben. 

7. Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden

9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kopie des Personalausweises hinterlegt werden, die nach dem Zeitraum des Mietens vernichtet wird. 



10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife:

Tages-Tarif:
Abholung frühestens ab 14:00 Uhr, Rückgabe bis spätestens 18:00 Uhr am selben Tag, oder Abholung ab 18:00 Uhr und Rückgabe am Folgetag bis spätestens 18:00 Uhr.

Wochenend- Tarif:
Abholung am Samstag ab 10:00 Uhr, Rückgabe Dienstag bis spätestens 18:00 Uhr.

Wochen-Tarif: 
z. B. von Dienstag ab 14:00 Uhr bis zum darauf folgenden Dienstag bis spätestens 18:00 Uhr.

Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleihdauer von z. B. 1,5 Wochen, wird ein entsprechender Aufschlag berechnet.

11. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurück gegeben, so wird eine Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.

12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung. 

13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.  

14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.

15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurück gegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 15,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen. 

16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedinungen von Astrid Schiemann Tauchsport  in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.

18. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

Stand: 01.01.2019